AGB
AGB - HEMMISOUND [61 KB]
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf (nachfolgend AGB für Verkauf) finden auf Kaufverträge zwischen HEMMISOUND GmbH als Verkäuferin und ihren Kunden als
Käufer Anwendung.
1. Geltung
Die vorliegenden AGB für Verkauf sind verbindlicher Bestandteil aller Kaufverträge sowie Kaufangebote zwischen HEMMISOUND GmbH als Verkäuferin und ihren Kunden als Käufer.
Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB für Verkauf abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von HEMMISOUND GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von den vorliegenden AGB für Verkauf abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die vorliegenden AGB für Kauf gelten auch für künftige Angebote und Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB für Verkauf unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsschluss
Die Angebote von HEMMISOUND GmbH sind freibleibend (Antrag ohne Verbindlichkeit). Annahmeerklärungen und Bestellungen durch den Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung durch HEMMISOUND GmbH. Eine Bestätigung durch Telefax oder via E-Mail ist zulässig. Der Vertrag zwischen HEMMISOUND GmbH
und dem Kunden ist abgeschlossen, sobald der Kunde die schriftliche Bestätigung von HEMMISOUND GmbH, wonach sie dessen Bestellung annimmt (Bestätigung), empfangen
hat. Ansonsten kommt der Vertrag spätestens durch Überlassen des Kaufgegenstandes gegen entsprechende Quittung, welcher die Funktion einer Bestätigung zukommt, zustande.
3. Kaufgegenstand
Gegenstand des Kaufvertrages sind die in der Bestätigung oder in der Quittung aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen.
4. Preis
Der Preis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MWSt ab Lager
von HEMMISOUND GmbH.
Kosten für Transport, Transportversicherung, Steuern und Abgaben aller Art (wie z.B. allfällige Mehrwertsteuer und Zoll), Verpackung und weitere Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Massgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken. Vereinbaren die Parteien Preise in anderer Währung als Schweizer Franken, ist die Verkäuferin berechtigt, die Preise bis
zur Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Wechselkurse zu berichtigen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist laut Rechnung zu leisten. Die Rechnungsbeträge werden netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. HEMMISOUND GmbH kann nach Ablauf dieser Frist einen Verzugszins in der Höhe von 5% geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden offen stehende Rechnungsbeträge des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die Lieferung an Neukunden erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung oder per Nachnahme ohne Abzug.
HEMMISOUND GmbH legt fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
6. Eigentum und Rücktrittsrecht von HEMMISOUND GmbH
Das Eigentum am Kaufgegenstand verbleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises bei HEMMISOUND GmbH. Kommt der Käufer mit Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist HEMMISOUND GmbH nach erfolgter Mahnung berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzuverlangen und alle ihr aus der Nichterfüllung des Vertrages zustehenden Rechte geltend zu machen.
7. Lieferung und Leistung
Soweit nichts anderes vereinbart, werden die Kaufgegenstände von HEMMISOUND GmbH ab Lager zur Verfügung gestellt und durch den Käufer daselbst abgeholt.
Eine allfällige Lieferung erfolgt durch HEMMISOUND GmbH oder einen beauftragten Transporteur ab Lager Chur, auf Kosten und Gefahr des Käufers. Von HEMMISOUND GmbH genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unverschuldete Liefer- und Leistungsverzögerungen hat HEMMISOUND GmbH auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Lieferfristen werden in diesen Fällen angemessen verlängert. Eine von HEMMISOUND GmbH zu vertretende Liefer oder Leistungsverzögerung von mehr als einem Monat ab Datum der verbindlich vereinbarten Lieferung berechtigt den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag, sofern er HEMMISOUND GmbH schriftlich eine Nachfrist von einem Monat, mit Vorbehalt des Rücktritts gesetzt hat. Sofern sich HEMMISOUND GmbH wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HEMMISOUND GmbH beruht. Der Verkäufer ist ausdrücklich zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt.
8. Versand, Transportversicherung, Gefahrtragung
Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch HEMMISOUND GmbH nach Ermessen. Handelt es sich um Ware,
die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, so ist HEMMISOUND GmbH befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen.
Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Kaufgegenstände ab Lager verfügbar sind.
HEMMISOUND GmbH schliesst auf Wunsch und Kosten des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu
überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie HEMMISOUND GmbH anzuzeigen. Der Empfänger
ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. HEMMISOUND GmbH übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und
lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. HEMMISOUND GmbH ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen.
9. Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsdauer schadhaft, liefert HEMMISOUND GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. HEMMISOUND GmbH gewährleistet jedoch nur, was der Hersteller gemäss dem Gerät beiliegender Dokumentation gewährleistet. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Der Käufer hat den Kaufgegenstand unmittelbar nach Entgegennahme zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Unterlässt der Käufer dies, so gilt der Kaufgegenstand als akzeptiert. Erheben einer Mängelrüge befreit den Käufer jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Gewährleistungsdauer beträgt ein Jahr und
beginnt mit dem Datum der Lieferung der Sache. Diese Frist wird durch Ersatzleistung oder Nachbesserung nicht verlängert, auch nicht bei Umtausch. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer Minderung verlangen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf andere Rechtsbehelfe, insbesondere nicht auf Wandelung. Ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis von HEMMISOUND GmbH darf der Käufer gelieferte Ware nicht an die Verkäuferin zurücksenden. Die Gewährleistungsregelungen gelten nicht für
gebrauchte Geräte. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert. HEMMISOUND GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Transport verursacht wurden.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von HEMMISOUND GmbH beschränkt sich in jedem Falle auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht und ist begrenzt auf den Preis des Kaufgegenstandes. Für die Handlungen ihrer Hilfspersonen schliesst HEMMISOUND GmbH jede Haftung aus. Im Falle von höherer Gewalt oder Ereignissen, die HEMMISOUND GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat HEMMISOUND GmbH das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer deswegen einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Als höhere Gewalt gelten namentlich: Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse wie Feuer etc.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag, einschliesslich dieser AGB für Verkauf, und alle daraus oder in diesem Zusammenhang entstehenden Rechtsstreitigkeiten unterstehen in jeder Hinsicht dem materiellen
Schweizerischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“) ist nicht anwendbar.
Der Gerichtsstand für alle sich zwischen HEMMISOUND GmbH und dem Kundenergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den am Geschäftssitz von HEMMISOUND GmbH
örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. HEMMISOUND GmbH ist auch berechtigt,
ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermietung (nachfolgend AGB für Vermietung) finden auf Mietverträge zwischen HEMMISOUND GmbH als Vermieterin und ihren Kunden als Mieter Anwendung.
1. Geltung
Die vorliegenden AGB für Vermietung sind verbindlicher Bestandteil aller Mietverträge sowie Mietangebote zwischen HEMMISOUND GmbH als Vermieterin und ihren Kunden als Mieter.
Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB für Vermietung abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur dann wirksam, wenn sie von HEMMISOUND GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von den vorliegenden AGB für Vermietung abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die vorliegenden AGB für Vermietung gelten auch für künftige Angebote und Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Mieter, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB für Vermietung unwirksam sein, so berührt
dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsschluss
Die Angebote von HEMMISOUND GmbH sind freibleibend (Antrag ohne Verbindlichkeit). Annahmeerklärungen und Bestellungen durch den Mieter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch HEMMISOUND GmbH. Eine Bestätigung durch Telefax oder via E-mail ist zulässig.
Der Vertrag zwischen HEMMISOUND GmbH und dem Mieter ist abgeschlossen, sobald der Mieter die schriftliche Bestätigung von HEMMISOUND GmbH, wonach sie dessen
Bestellung annimmt (Bestätigung), empfangen hat. Ansonsten kommt der Vertrag spätestens durch Überlassen des Mietgegenstandes gegen entsprechende Quittung, welcher diesfalls die Funktion einer Bestätigung zukommt, zustande.
3. Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Bestätigung oder in der Quittung aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete. HEMMISOUND GmbH behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fähiges Bedienungspersonal, zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer auf Kosten des Mieters in abgeschlossener oder bewachter Umgebung zu halten. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien, gereinigtem und sortiertem Zustand vollständig zurückzugeben. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen und Konzessionen etc. sowie die Übernahme der
damit verbundenen Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.
4. Mietdauer
Die Mietdauer wird vorgängig schriftlich vereinbart. Die Mietdauer wird nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag) berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer
beträgt einen Tag. Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet zum in der Bestätigung
oder auf der Quittung vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Wenn die daselbst vereinbarte Dauer überschritten wird, so gilt die effektiv längere Dauer als relevante Mietdauer.
5. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MWSt ab Lager
von HEMMISOUND GmbH. Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Mieters. Kosten für Strom, Standleitungen etc. hat der Mieter selber zu tragen. Die Zahlung ist laut Rechnung zu leisten. Die Rechnungsbeträge werden netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Mieter ohne Mahnung im Verzug. HEMMISOUND GmbH kann nach Ablauf dieser Frist einen Verzugszins in der Höhe von 5% geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Mieters werden offen stehenden Rechnungsbeträge des Mieters sofort zur Zahlung fällig. Die Lieferung an Neukunden erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung oder per Nachnahme ohne Abzug. Der Mieter hat bei Beanspruchung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagespreisen zu entgelten. HEMMISOUND GmbH kann bei Abschluss des Vertrages eine Kaution in der Höhe des Neuwertes der Mietsache erheben. Die Kaution wird dem Mieter unverzüglich zurückbezahlt, nachdem dieser seinen finanziellen Verpflichtungen vorbehaltlos und vollständig nachgekommen ist. Die Kaution ist unverzinslich. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken. Vereinbaren die Parteien
Preise in anderer Währung als Schweizer Franken, ist HEMMISOUND GmbH berechtigt, die Preise bis zur Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Wechselkurse zu berichtigen.
6. Gefahrenübergang und Lieferung
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der An und Rücktransport der Mietgegenstände durch den Mieter. Eine allfällige Lieferung erfolgt durch HEMMISOUND GmbH oder einen beauftragten Transporteur ab Lager Chur, auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht mit Verfügbarkeit der Ware zum Versand auf den Mieter über. Führt HEMMISOUND GmbH den Transport mit eigenen Transportmitteln durch, geht die Gefahr mit Verfügbarkeit vor Verlad im Lager von HEMMISOUND GmbH auf den Mieter über. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung zum Versand zur Verfügung steht. HEMMISOUND GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Transport verursacht wurden. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters durch HEMMISOUND GmbH abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Der Mieter hat die Mietsache bei Übernahme sofort auf Transport- bzw. andere Schäden zu überprüfen und allfällige Transportschäden bzw. Mängel sofort beim Transporteur zu melden bzw. bei HEMMISOUND GmbH schriftlich geltend zu machen, ansonsten die Mietsache als einwandfrei gilt. Im Falle von Transportschäden übernimmt HEMMISOUND GmbH die Abwicklung mit der allfällig abgeschlossenen Transportversicherung
und lässt dem Mieter deren Leistung zukommen. HEMMISOUND GmbH ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Mieter vorzunehmen. Kommt es beim Transport durch den Mieter oder während der sonstigen Mietdauer zu Schäden an den Geräten, sind diese HEMMISOUND GmbH ebenfalls unverzüglich, d.h. innerhalb eines Tages anzuzeigen.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurden. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet HEMMISOUND GmbH in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der HEMMISOUND GmbH entsteht. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Rückgabe der Mietsache nach dem vereinbarten Zeitpunkt hat der Mieter HEMMISOUND GmbH neben dem entsprechenden Mietpreis auch für darüber hinausgehenden Schaden einzustehen.
Mit der Rücknahme des Mietobjekts bestätigt HEMMISOUND GmbH nicht, dass dieses ohne Mängel zurückgegeben wurde. HEMMISOUND GmbH behält sich ausdrücklich vor, das
Mietobjekt eingehed zu prüfen und durch den Mieter verursachte Schäden nach zu Belasten. Der Mieter verpflichtet sich, HEMMISOUND GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen HEMMISOUND GmbH erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von HEMMISOUND GmbH
gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die HEMMISOUND GmbH für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
8. Haftung des Vermieters
Reklamationen des Mieters anlässlich der Übergabe der Mietsache hinsichtlich Vollständigkeit, Beschädigung, ordnungsgemässen Zustand werden von HEMMISOUND GmbH, sofern berechtigt, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl beseitigt. HEMMISOUND GmbH hat das Recht, mehrmals nachzubessern. Schlagen die Reparaturversuche von HEMMISOUND GmbH fehl und steht kein Ersatz zur Verfügung, so schuldet der Mieter keinen Mietpreis. Es besteht keine weitergehende Haftung von HEMMISOUND GmbH bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können. Auch alle weiteren Schadenersatzansprüche des Mieters gegen HEMMISOUND GmbH sind gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
9. Reparatur und Unterhalt
Was die für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Reinigungen oder Ausbesserungen gemäss Art. 259 OR betrifft, ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache während der Vertragsdauer auf seine Kosten ordnungsgemäss zu warten, instand zu halten und instand zu setzen. Solche Unterhalts- oder Reparaturarbeiten an der Mietsache darf der Mieter nur von HEMMISOUND GmbH oder einer von dieser bezeichneten Drittperson durchführen lassen. Zu Lasten des Mieters gehen in jedem Falle gemäss der Haftungsregelung in Ziffer 7 alle Unterhaltsarbeiten, welche infolge mangelnder Sorgfalt oder unsachgemässen Gebrauchs durch den Mieter notwendig werden. Der Nachweis dafür, dass die Erforderlichkeit der Reparatur nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückgeht, trifft den Mieter.
10. Untervermietung und Abtretung
Dem Mieter ist es untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache unterzuvermieten.
11. Versicherung
Der Abschluss einer Transportversicherung richtet sich nach Ziffer 6 Abs. 6. Daneben ist es Sache des Mieters, die Geräte samt Zubehör gegen sonstige Risiken wie z.B. Diebstahl,
Beschädigung durch Dritte, Feuer, Wasser und sonstige Elementarschäden auf eigene Kosten zu versichern. Der Mieter tritt mit Abschluss des Mietvertrages sämtliche Ansprüche aus
vorstehenden Versicherungsverträgen sowie Ansprüche gegen etwaige Schädiger und deren Versicherer an HEMMISOUND GmbH ab. Diese nimmt hiermit die Abtretung an.
12. Veränderung der Mietsache
Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen oder vornehmen zulassen. Insbesondere ist es ihm untersagt, von HEMMISOUND GmbH an der Mietsache
angebrachte Werbe- oder Firmenbeschriftungen abzudecken, zu verändern oder zu entfernen.
13. Verrechnung, Rückbehaltung
Der Mieter ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von HEMMISOUND GmbH zu verrechnen. Jegliches Rückbehaltungsrecht des Mieters ist vollumfänglich wegbedungen.
14. Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist nach Vertragsende zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Kosten, die HEMMISOUND GmbH durch Überschreitung der Mietdauer entstehen, wie z.B. Arbeitszeit, Gewinnausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere bei Überschreitung der Mietdauer für einzelne Teile einer gesamten Mietsache.
15. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus irgendwelchen Gründen trotz Bestätigung vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, entstehen folgende Kosten: - 50% Ausfallentschädigung des gesamten Mietpreises
werden bei einer Absage ab 14 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig. - 100% Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab 7 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Anwendbar ist schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand für alle sich zwischen HEMMISOUND GmbH und dem Mietern ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den am Geschäftssitz von HEMMISOUND GmbH örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. HEMMISOUND GmbH ist auch berechtigt,
ein anderes, für den Mieter zuständiges Gericht anzurufen